Infolge der wirtschaftlichen Auswirkungen der Energiekrise wird befristet bis Ende März 2024 ein Steuersatz von sieben statt 19 Prozent auf Erdgas und Fernwärme erhoben. Ebenfalls nur sieben Prozent fallen weiterhin auf Speisen in der Gastronomie an; diese Regelung gilt noch bis Ende 2023. Auch der Bundesrat stimmte dem jetzt zu.