Die einmalige Gas-Überbrückungshilfe hat am Montag den Bundesrat passiert. Dadurch entfällt die Dezember-Abschlagszahlung auch für kleine und mittlere Unternehmen, die einen direkten Gasliefervertrag mit einem Versorger haben. Der Abschlag wird gutgeschrieben. Die eigentliche Gaspreisbremse soll am März 2023 gelten, unter Umständen schon ab kommenden Februar.