„Die Gesetzentwürfe schließen alle Unternehmen von den Preisbremsen aus, wenn der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit darin liegt, Energie zu erzeugen, umzuwandeln oder zu verteilen. Das ist völlig willkürlich und gefährdet die kommunale Daseinsvorsorge. Bei den Stadtwerken wären so verschiedene Versorgungsbereiche von der Wasserversorgung bis zum Öffentlichen Nahverkehr oder den Schwimmbädern, die neben der Energieversorgung betrieben werden, mit betroffen, erführen also keine Preisdämpfung.“
Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, am Dienstag zu den geplanten Energiepreisbremsen bei Strom und Gas.