Nach dem am Freitag vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll die Gaspreisbremse bereits (rückwirkend) ab Januar 2023 gelten und bis April 2024 in Kraft bleiben, analog die Fernwärme- und Strompreisbremse. Für den Monat Dezember 2022 gibt es eine einmalige Abschlagszahlung.
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Haushalte sollen demzufolge für 80 Prozent ihres Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von zwölf Cent je Kilowattstunde bekommen; für die restlichen 20 Prozent gilt der Vertragspreis. Für Fernwärme gilt ein garantierter Brutto-Preis von 9,5 Cent und beim Strom greift die Bremse bei 40 Cent analog. Für die Industrie sollen für 70 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs sieben Cent netto anfalllen, bei Fernwärme 7,5 Cent und beim Strom 13 Cent. Alles bezogen auf den Verbrauch im Vergleichsjahr 2021.
Die finalen parlamentarischen Beratungen im Bundestag und dann im Bundesrat sollen im Dezember erfolgen.