Am kommenden Mittwoch, 14.12., soll die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zum Kurzarbeitergeld vom Bundeskabinett beschlossen werden. Diese Regelung gilt dann bis Ende Juni 2023. Während der Lockdowns in der Corona-Pandemie waren bis zu sechs Millionen Beschäftigte von Kurzarbeit betroffen. Derzeit gilt die Lage am Arbeitsmarkt als vergleichsweise stabil.