Im November appellierten Verbände und Organisationen der deutschen Bäder- und Gesundheitswirtschaft unter Federführung der EWA European Waterpark Association an Wirtschaftminister Robert Habeck (Grüne). Veröffentlicht wurde der Appell u.a. von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen und dem Deutschen Sauna-Bund auf ihren Websites.
Darin wird die Forderung begründet, bei der so genannten Gaspreisbremse für die öffentlichen Bäder, Saunaanlagen und Kurbetriebe für die Ermittlung des realen Energiebedarfs das „normale“ Referenzjahr 2019 und nicht das atypische Coronajahr 2021 als Basis zu nehmen. Geplant ist für die Ermittlung des Kontingents für den Garantiepreis 70 Prozent der Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für September 2022 zugrunde lag, heranzuziehen. „Beide Parameter geben den realen Bedarf…jedoch nicht realistisch wieder. Unsere Unternehmen unterlagen sowohl im Jahr 2021 als auch im Jahr 2022 noch weitgehenden Restriktionen aufgrund der Pandemiebekämpfung, die auch durch mehrmonatige vollständige Schließungen geprägt waren.“ Ohne eine schnelle und umfassende Entlastung durch Finanzhilfen müssten viele Unternehmen bei einer weiteren Belastung um ihre Existenz fürchten.
Auch nach der Verabschiedung der Strom- und Gaspreisbremsen durch Bundestag und Bundesrat Mitte Dezember forderte EWA von der Politik abermals eine Novellierung der entsprechenden Referenzwerte. (s. SISU v. 16. Dez.)