Berlin hat Mitte Februar wegen juristisch relevanter „Unregelmäßigkeiten“ die Landtagswahl von 2021 wiederholen müssen. Dabei siegte mit deutlichem Vorsprung die CDU. Die SPD kam mit nur 53 Stimmen vor den Grünen auf Platz zwei. Inzwischen laufen Koalitionsverhandlungen, an deren Ende ein schon heute stark umstrittenes schwarz-rotes Bündnis stehen könnte.
Auch hinsichtlich der kompletten Schließung seiner 13 kommunalen Saunaanlagen seit vergangenen Oktober nimmt Deutschlands Hauptstadt eine Sonderstellung ein. Damit soll „auf die drohende Gasmangellage und die Maßgabe, möglichst viel fossile Energie einzusparen“, reagiert werden. Wie lange diese politische Entscheidung des früheren Senats unter den seit Längerem weniger angespannten Bedingungen auf den Energiemärkten und den neuen Koalitionsoptionen bestehen bleiben wird, ist abzuwarten. Die BBB Berliner Bäder-Betriebe sind Europas größter kommunaler Badbetreiber. Dem Vernehmen nach sind inzwischen zahlreiche Saunagäste zu den privaten Anbietern in der Stadt und im Umland abgewandert, weil sie ihre bevorzugte Freizeitbeschäftigung trotzdem weiter ausüben möchten.
Es kennzeichnet die speziellen „Berliner Verhältnisse“ ebenso, dass seit Kurzem eine „interne Anweisung“ der BBB vorliegt, wonach das Schwimmen „oben ohne“ in ihren Bädern für alle Personen gleichermaßen erlaubt ist. Das heißt im Umkehrschluss aber auch, dass das Tragen von Bade-Oberbekleidung Frauen auch weiterhin möglich ist.
Dem vorausgegangen war im Dezember 2022 die Beschwerde einer 33-jährigen Frau, die „oben ohne“ schwimmen wollte. Dieser Intention war vom Personal unter Hinweis auf die Haus- und Badeordnung nicht entsprochen worden. Es folgte daraufhin eine Beschwerde bei der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung.
Ob die aktuelle BBB-Entscheidung juristisch Bestand haben und sich in der gelebten Alltagspraxis durchsetzen wird, wird sich zeigen. Der Berliner Präzedenzfall hat für breite mediale Aufmerksamkeit und in den sozialen Medien gesorgt.(Gen.)