Update, 11. Okt
„Unbefugte Nacktaufnahmen in der Sauna – Wenn Strafrecht an seine Grenzen stößt“
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SISU, 8. Okt: Im Allgemeinen ist in den Haus- und Badeordnungen der öffentlichen Sauna- und Wellnessanlagen das Fotografieren und Filmen untersagt. Wer es dennoch tut, muss mit einem Hausverbot und ggfs. mit einer Anzeige rechnen. Nach der derzeitigen Rechtslage scheint damit aber kein Straftatbestand nach dem StGB Strafgesetzbuch verbunden zu sein. Juristen streiten sogar darüber, ob dies geändert werden sollte. Die „Sauna gilt juristisch als ein nicht geschützter Raum“, wie die taz Tageszeitung in einer Zwischenüberschrift meint. Anlass ist ein aktueller Fall in Leizpig, der inzwischen von der dortigen Staatsanwaltschaft sanktionslos zu den Akten gelegt wurde und jetzt für hitzige Diskussionen sorgt.