Banjahaus Vollbrand

Die Polizei im niedersächsischen Winsen (Luhe) ermittelt wegen fahrlässiger Brandstiftung. Die Schadenhöhe ist bislang nicht bekannt.

Bei Reinigungsarbeiten im 100 qm Banjagebäude im Sauna-Außenbereich des wegen Revision geschlossenen Freizeitbades „Die Insel“ kam es Mitte Dezember in der Mittagszeit im Ofenbereich der Banja zu einem Brand. Dieser erfasste nach und nach das ganze acht mal sechs Meter große Blockbohlen-Gebäude, trotz des massiven Einsatzes von 70 Feuerwehrleuten. Personen kamen nicht zu Schaden. Betreiber des Freizeitbades Die Insel, das ab 27. Dezember wieder geöffnet ist, sind die örtlichen Stadtwerke.

www.abendblatt.de

www.pi-wl.polizei-nds.de

www.ff-wl.de

www.freizeitbad-die-insel.de

 

 

BAG Urteil zum Urlaubsanspruch

Das BAG Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Thüringen) hat heute, Dienstag, seine Entscheidung zum Streitthema Urlaubsanspruch veröffentlicht (9 AZR 266/20). Danach verjährt der Anspruch nach drei Jahren nur, wenn der Arbeitgeber zuvor darauf hingewiesen hat. Es besteht künftig eine aktive Informationspflicht des Arbeitgebers. Mit dem Urteil werden entsprechende Entscheidungen des EuGH Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg umgesetzt.

www.welt.de

www.bundesarbeitsgericht.de

Schweizer Sauna-Bund

Neu aufgeschaltet ist die Website des Schweizer Sauna-Bundes. Auch auf Instagram, Facebook und LinkedIn ist man vertreten. Angekündigt wird für Ende Mai 2023 die Aufgussmeisterschaft Schweizer Sauna Trophy. Stattfinden soll sie im AQUABASILEA bei Basel, einem von Schauer + Co. betriebenen Unternehmen. Mit dabei auch der über die Landesgrenzen hinaus vernetzte Schweizer Dienstleister Natural Aufgusss, „Reflexion of Nature“.

www.schweizersaunabund.ch

www.aquabasilea.ch

www.schauer-co.de

www.natural-aufguss.com

Verbände-Appell

Im November appellierten Verbände und Organisationen der deutschen Bäder- und Gesundheitswirtschaft unter Federführung der EWA European Waterpark Association an Wirtschaftminister Robert Habeck (Grüne). Veröffentlicht wurde der Appell u.a. von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen und dem Deutschen Sauna-Bund auf ihren Websites.

Darin wird die Forderung begründet, bei der so genannten Gaspreisbremse für die öffentlichen Bäder, Saunaanlagen und Kurbetriebe für die Ermittlung des realen Energiebedarfs das „normale“ Referenzjahr 2019 und nicht das atypische Coronajahr 2021 als Basis zu nehmen. Geplant ist für die Ermittlung des Kontingents für den Garantiepreis 70 Prozent der Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für September 2022 zugrunde lag, heranzuziehen. „Beide Parameter geben den realen Bedarf…jedoch nicht realistisch wieder. Unsere Unternehmen unterlagen sowohl im Jahr 2021 als auch im Jahr 2022 noch weitgehenden Restriktionen aufgrund der Pandemiebekämpfung, die auch durch mehrmonatige vollständige Schließungen geprägt waren.“ Ohne eine schnelle und umfassende Entlastung durch Finanzhilfen müssten viele Unternehmen bei einer weiteren Belastung um ihre Existenz fürchten.

Auch nach der Verabschiedung der Strom- und Gaspreisbremsen durch Bundestag und Bundesrat Mitte Dezember forderte EWA von der Politik abermals eine Novellierung der entsprechenden Referenzwerte. (s. SISU v. 16. Dez.)

www.eap-magazin.de

www.dgfdb.de

www.sauna-bund.de

https://www.baederportal.com/fileadmin/user_upload/Brief_der_Verbaende__des_Bade_und__Kurwesens_zur__Gaspreisbremse_Nov_2022.pdf

www.baederallianz.de

en_GBEnglish (UK)