Das BAG Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Thüringen) hat heute, Dienstag, seine Entscheidung zum Streitthema Urlaubsanspruch veröffentlicht (9 AZR 266/20). Danach verjährt der Anspruch nach drei Jahren nur, wenn der Arbeitgeber zuvor darauf hingewiesen hat. Es besteht künftig eine aktive Informationspflicht des Arbeitgebers. Mit dem Urteil werden entsprechende Entscheidungen des EuGH Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg umgesetzt.