SISU, 28. Feb
Laut einem heute, Freitag, vom Landgericht Nürnberg-Fürth veröffentlichten, rechtskräftigen Urteil erhält ein Mann nur reduziertes Schmerzensgeld und Schadenersatz, weil er in einem tätlichen Streit um eine für sich „reservierte“ Saunaliege Bademantel und Saunatuch eigenmächtig entfernt hatte. Bei der Prügelei war es zu einem Nasenbruch des Klägers gekommen. Nach Auffassung des Gerichts trifft ihn ein Mitverschulden, denn er hätte sofort das Personal in dem betreffenden Hotel über den Sachverhalt informieren müssen.