SISU, 18. Aug
„EWA erzielt Stellungnahme: Freizeitbäder & Thermen müssen Anforderungen des GEG nicht erfüllen“, meldet heute EAP Euro Amusement Professional online. Damit werde „das Beheizen der Becken, Badehallen und Saunen nicht von den Bestimmungen des GEG (Gebäudeenergiegesetzes) erfasst“, heißt es weiter unter Berufung auf die EWA European Waterpark Association und eine entsprechende Antwort aus dem BMWE Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf deren Nachfrage.
Es gelte auch für diesen Bereich die „Produktionsprozessausnahme“. Allerdings seien – so das BMWE – „originär“ die Landesbehörden zuständig, die auch eine andere Auffassung haben könnten. „Ebenfalls weiterhin unklar ist der Umgang mit sogenannten gemischt genutzten Anlagen“, gibt EAP online ebenfalls zu bedenken.







