SISU, 24. Jun

TOP: „Kanzler schwört auf dauerhaften Ausnahmezustand ein“ – Gestern beim „TDI26 – Tag der Industrie“ – Zitat im O-Ton als Zeitdokument

„Das, was wir Ausnahmezustand nennen, wird der normale Zustand der nächsten Jahre, vielleicht Jahrzehnte, bleiben. Wir werden deshalb ganz erheblich an unserer Krisenresilienz und an unserer Reaktionsfähigkeit arbeiten müssen.“

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/wirtschaft/Kanzler-schwoert-auf-dauerhaften-Ausnahmezustand-ein-id31002586.html

https://bdi.eu/de/veranstaltungen/tdi

KI informiert: In Deutschland gibt es kein Gesetz für den Ausnahmezustand bei innerem Notstand, beim Verteidigungsfall oder bei Katastrophen. Das regelt seit 1968 die in das Grundgesetz integrierte Notstandsgesetzgebung.

International wird der Begriff Ausnahmezustand kontrovers diskutiert, mit positiven wie negativen Implikationen.

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